Dienstag, 31. August 2010 12:58
Die Vergütungssätze für Solarfonds fallen, aber die Renditen werden bleiben – Vorstellung des Solarfonds SolEs 22

Die Attraktivität von Solarfonds bleibt trotz sinkernder Vergütungssätze erhalten - Regelmäßig werden Vergütungssätze auch für geschlossene Solarfonds gekürzt. Fonds wie der SolEs 22 aus dem Hause Voigt & Collegen genießen jedoch Bestandsschutz, wenn alle Vorgaben erfüllt wurden und die Anlagen in der vorgegebenen Zeit installiert und ans Netz gegangen sind. Die Einspeisevergütungen wurden in Deutschland zuletzt Ende 2009 gekürzt. Die entsprechenden Auswirkungen ziehen sich bis in den Herbst 2010. In Zahlen bedeutet das 9 % und bis Herbst 2010 bis zu 16 %. In Spanien, dem zweitgrößten Nutzer von Solaranlagen wurde die Neukapazität begrenzt. Wirklich wichtig ist der Bestandsschutz für bereits genehmigte und in Betrieb genommene Fonds. Diese Fonds wiegen sich in Sicherheit.
Subventionskürzungen sind insgesamt sinnvoll. Die stetig fallenden Modulpreis kompensieren zukünftige Mindereinnahmen. Wie bereits erwähnt betreffen diese Kürzungen immer nur neue Anlagen – neue Fonds. Die Garantien dieser Bestandsanlagen wirken über eine Laufzeit von 20 bis 25 Jahren. Selbst Fonds die bestehende Anlagen kaufen, geraten nicht unter Druck, da für die entsprechenden Bewertungen der erste Tag der Einspeisung zählt.
Investieren Sie in den SolEs 22. Der Fonds der Gesellschaft Voigt & Collegen hat eine Ausschüttung von 0.00% – 129.00%, eine Mindestbeteiligung von k. A. und ein Substanzquote von 89.80. Die Laufzeit des SolEs 22 beträgt 11 J..
Ganz besonders attraktiv bleiben die südeuropäischen Solarmärkte. In den südlich Regionen Spaniens und Italiens liegt die jährliche Sonneneinstrahlung bei 1800 bis über 2000 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmetern, das sind gegenüber 1000 bis 1400 Kilowattstunden in Deutschland Unterschiede die sich rechnen. Rein rechnerisch könnten die aktuellen Module auf Sizilien bereits ohne Einspeisevergütung auskommen. Großer Pluspunkt für Deutschland ist das realtiv einfache Genehmigungsverfahren, wenn man es mit Italien vergleicht, hier muß der Initiator schon wirklich Erfahrung mitbringen. Ganz neu auf den Zug aufgesprungen ist Frankreich. Mit dem neuen Leonidas Associates IV von Leonidas wurde ein Fonds auf den Markt gebracht, der über Inflationsanpassung verfügt. Hier wurden von staatlicher und unternehmerischer Seite her Fehler vermieden, die andere Länder vorher begangen hatten. Der Fonds ist nach wenigen Wochen bereits zu 60 % platziert. (Stand 26.08.2010)
Sicherlich macht es Sinn die Vergütungen regelmäßig zu kürzen, das läßt die Modulpreis weiter fallen und die Wirtschaftlichkeit steigen, es besteht eher die Chance das sich die Investitionen überall ohne Zuschüsse lohnen. Da die Subventionen fallen sinkt die Nachfrage, das läßt den Preis der Module weiter fallen, der technologische Fortschritt schreitet voran.
Achten Sie bei Ihrer Investition auf die Qualität des Betreibers und des Initiators – wieviel Erfahrung haben diese mit Solaranlagen, wurden Ertragswertgutachten erstellt - und achten Sie auf die regelmäßige Wartung der Anlage, denn ohne diese nutzt Ihnen die ganze Einspeisevergütung nichts.
Wer die Wahl hat, hat die Qual, Analysen von Analysehäusern wie Scope, G.U.B. oder KMI helfen Ihnen weiter.
Trotz bestehender Herausforderungen dürften Fotovoltaikanlagen aufgrund der sehr attraktiven Renditen auch im laufenden und im nächsten Jahr zu den Bestsellern unter den geschlossenen Fonds zählen!
Wir stellen Ihnen heute den Solarfonds SolEs 22 vor. Alle wichtigen Informationen zum SolEs 22 finden Sie hier: SolEs 22
Der Anleger beteiligt sich unmittelbar als Direktkommanditist oder mittelbar als Treugeber über die Alternative Assets Treuhand GmbH an der SolEs 22 GmbH & Co. KG. Anlageziel ist eine Beteiligung an stromerzeugenden Solarkraftwerken in Spanien, Italien oder Frankreich über die Projektgesellschaft. Nach den im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft festgelegten Investitionskriterien muss das Investitionsprojekt u. a. folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Das Investitionsprojekt zielt auf die Stromerzeugung mittels Photovoltaik ab
2. das Investitionsobjekt befindet sich in Spanien, Italien, Frankreich
3. das Verhältnis Bruttoerlöse zu Investitionskosten beträgt mindestens 10,0%, wobei die Bruttoerlöse mithilfe der Software Photovoltaik Geographical Information System (“PV-GIS”) ermittelt werden.
Sofern das Investitionsprojekt die genannten Investitionskriterien erfüllt, wird dieses im Rahmen einer ersten Analyse unter Plausibilitätsgesichtspunkten (“Erstanalyse”) durch die Geschäftsführung der Projektgesellschaft untersucht. Aussichtsreiche Investitionsprojekte werden anschließend einer detaillierten Überprüfung (Due Diligence) aus technischer, kaufmännischer und rechtlicher Sicht unterzogen. Auf dieser Basis wird sodann die Investitionsentscheidung der Projektgesellschaft getroffen. Bei diesem Investitionsprozess sowie bei der abschließenden Investitionsentscheidung wird die Projektgesellschaft von der Anbieterin beraten.
Am 25.03.2010 erwarb die neu gegründete Tochtergesellschaft SolEs Badajoz GmbH sämtliche Anteile der spanischen Gesellschaft Fotones de Castuera S.L.U., der Rechteinhaberin und künftigen Betreibergesellschaft der Solaranlagen Badajoz I und Badajoz II in der spanischen Region Extremadura in der Nähe der Stadt Badajoz, nahe der portugiesischen Grenze.
Es ist geplant, dass sich die SolEs XXI Projekt GmbH (die Projektgesellschaft des Solarfonds SolEs 21 GmbH & Co. KG) an diesem Investment mit 20% beteiligt. Die SolEs XXI Projekt GmbH hat eine entsprechende Absichtserklärung abgegeben.
Einzahlung: 100% zzgl. 5% Agio spätestens 14 Tage nach Annahme der Beteiligungserklärung durch die Fondsgesellschaft. Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 10.000, höhere Kapitaleinlagen müssen ganzzahlig durch 1.000 teilbar sein. Auszahlung: Der Anleger erhält prognosegemäss anfängliche Ausschüttungen in Höhe von 7% beginnend im Jahr 2011, ansteigend auf 7,5% im Jahr 2014, in den Jahren 2016, 2017 erfolgen jährliche Ausschüttungen von 8%, ansteigend auf 8,5% in 2018, im Jahr 2020 efolgt eine weitere Ausschüttung von 9%. Infolge des Verkaufs der Anlage wird eine Ausschüttung von 120% prognostiziert. Somit ergeben sich Gesamtausschüttungen in Höhe von 198% wovon 78% durch laufende Auszahlungen getleistet werden. Kommanditisten und Treugeber der Beteiligung profitieren je nach Beitrittszeitpunkt von einer abgestuften Sonderausschüttung in dem Geschäftsjahr, in dem die Fondsgesellschaft liquidiert wird, in Höhe von bis zu 11,0% bezogen auf die jeweilige Pflichteinlage. Die Liquidation der Fondsgesellschaft ist unter anderem dann vorgesehen, wenn die Anteile der Fondsgesellschaft an der Projektgesellschaft veräußert werden.
Nach dem Steuerkonzept ist die Fondsgesellschaft als vermögensverwaltend zu qualifizieren und erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Einkünfte der Fondsgesellschaft sind deshalb den einzelnen Anlegern anteilig für einkommensteuerliche Zwecke zuzurechnen. Die Einkünfte bestehen in erster Linie aus Ausschüttungen der Projektgesellschaft sowie Zinseinnahmen aus der verzinslichen Anlage der Liquiditätsreserven.
SolEs 22