Aktuelle TKL Bewertung des Fonds Pluswertfonds 151 von Hahn Fonds
Freitag, 28. Januar 2011 12:51

- Emissionshäuser
- Banken
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Vermögens- und Family-Office-Verwalter
- Vertriebsorganisationen und Pools
- Presse
- Hochschulen.
Dem Anleger wird mit dem geschlossenen Immobilienfonds “Pluswertfonds 151″ eine gleichzeitige Beteiligung an zwei Beteiligungsgesellschaften und hierdurch eine Beteiligung an zwei großflächigen Einzelhandelsimmobilien in Nordhorn und Offenbach angeboten. Die Anleger beteiligen sich hierbei über eine Treuhänderin oder optional als Direktkommanditisten im Wege eines Anteilskaufes an der Hahn Fachmarktzentrum Nordhorn GmbH & Co. KG und zugleich an der Hahn EKZ Offenbach GmbH & Co. KG. Der Anleger beteiligt sich automatisch an beiden Beteiligungsgesellschaften, und zwar in einem Verhältnis von 62,96% seiner Zeichnungssumme an der Beteiligungsgesellschaft Nordhorn und 37,04% seiner Zeichnungssumme an der Beteiligungsgesellschaft Offenbach. Die Beteiligungsgesellschaft Nordhorn ist Eigentümerin des Fachmarktzentrums Ringcenter Nordhorn und die Beteiligungsgesellschaft Offenbach ist Eigentümerin des derzeit noch im Bau befindlichen Fachmarktzentrums in Offenbach am Main.
Die Dauer der Beteiligungen ist grundsätzlich unbegrenzt, ordentliche Kündigungen durch Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaften sind erstmals zum 31.12.2030 möglich.
Einzahlung: 10 % des Kaufpreises 14 Tage nach Eingang der Zeichnungsunterlagen, Restbetrag binnen 14 Tagen nach Aufforderung durch die Treuhänderin. Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 20.000 zzgl. 5% Agio, höhere Zeichungssummen müssen durch 1.000 teilbar sein. Auszahlung: Die Anleger erhalten prognosegemäss Ausschüttungen in Höhe von 6% p.a., jeweils quartalsweise zum 30.03, 30.06., 30.09., und 30.12.. Für den Zeitraum zwischen der Einzahlung des Vorabbetrages in Höhe von 10 % des Kaufpreises nach Aufforderung durch die Treuhänderin und der Schließung des Fonds erhalten die Anleger eine Verzinsung in Höhe von 3,00 % p.a. auf den eingezahlten Vorabbetrag. Eine Verzinsung des Restbetrages von 90 % des Kaufpreises für den Zeitraum zwischen Aufforderung der Treuhänderin und Schließung des Fonds erfolgt nicht. Mit Berücksichtigung einer Wertentwicklung der Anlage zum 14-fachen der kalkulierten Jahresmiete wäre eine weitere Ausschüttung durch Veräusserung in Höhe von 124,96% möglich. Somit ergeben sich Gesamtrückflüsse in Höhe von 214,96%, wovon 90% auf die laufenden Ausschüttungen entfallen.
Die Anleger erzielen über ihre Beteiligungen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn diese im Privatvermögen gehalten werden. Bei der Konzeption sind die Vorgaben der Finanzverwaltung in Form des Treuhanderlasses und des 5. Bauherrenerlasses (Fondserlass) des BMF vom 20. Oktober 2003 (Bundessteuerblatt I 2003, Seite 546) berücksichtigt. Gemäß den Prognoseannahmen können im Jahr der Platzierung voraussichtlich entstehende Verluste mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Im Falle einer persönlichen Refinanzierung ist dagegen nicht auszuschließen, dass die entstehenden Anfangsverluste nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden können; es würde nur ein Vortrag innerhalb der Beteiligungsgesellschaften erfolgen. Soweit die Beteiligungsgesellschaften Zinsen oder sonstige Kapitalerträge vereinnahmen, erzielen die Anleger anteilige Einkünfte aus Kapitalvermögen; eine einbehaltene Abgeltungssteuer wird nicht auf die persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet, vielmehr liegt insoweit bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eine abschließende Besteuerung vor. Veräußerungsgewinne, die aus dem Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien resultieren, sind steuerfrei, sofern zwischen Anschaffungs- und Veräußerungszeitraum mehr als 10 Jahre liegen. Diese Regelung gilt auch für eine Veräußerung der hier angebotenen Beteiligung.
Thema: Immobilien Inland | Kommentare (0) | Autor: admin



