Sie haben die Wahl und müssen nicht zum Berater
Donnerstag, 17. Dezember 2009 9:03
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Anleger können sich unmittelbar an dem geschlossenen US-Immobilienfonds UST XXI NEW JERSEY, LTD. (Fondsgesellschaft) beteiligen. Die Fondsgesellschaft investiert gemeinsam mit amerikanischen Partnern in fünf unbebaute Grundstücke in New Jersey. Auf diesen Grundstücken sollen Eigentumswohnungen, Penthäuser und Stadthäuser errichtet werden, die nach etwa fünf Jahren veräußert werden sollen.
Die UST XXI ist eine US-amerikanische Limited Partnership (vergleichbar einer deutschen Kommanditgesellschaft). Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt ihrem General Partner, der WELP NEW JERSEY, LLC (GPF). Zudem ist der GPF der einzig persönlich haftende Gesellschafter der Fondsgesellschaft. Der GPF hat eine Einlage in Höhe von USD 2,8 Mio. in die Fondsgesellschaft geleistet.
Die Fondsgesellschaft investiert gemeinsam mit Lennart Port Imperial South, LLC alleine (ursprünglich waren Lennar HW Scala Port Imperial South, LLC und Lennar Imperial Holdings Limited Partnership die "amerikanischer Partner" vor Ort) in die UST LENNAR HW SCALA PIS JOINT VENTURE, L.P. (Muttergesellschaft). Der amerikanische Partner ist an dem Gesellschaftskapital der Muttergesellschaft in Höhe von insgesamt 50% als Limited Partner beteiligt. Zudem ist eine initiatornahe Gesellschaft, die UST New Jersey Corporation mit 3% als General Partner an der Muttergesellschaft beteiligt.
Das operative Geschäft der Muttergesellschaft (zusammengefasst: die Durchführung der gesamten Projektentwicklung und der spätere Abverkauf von Wohneinheiten) wird durch den hiermit beauftragten Manager (LENNAR PIS MANAGEMENT COMPANY, LLC) durchgeführt.
Die Muttergesellschaft hält (unmittelbar als Limited Partner bzw. mittelbar als Eigentümer der jeweiligen General Partner-Gesellschaft) 100% der Anteile an fünf Objektgesellschaften (ebenfalls Limited Partnerships), die Eigentümer (jeweils von Teilen) der Immobilie sind.
Sicherheiten im Überblick:
- auf Ebene der Fondsgesellschaft generelle vorrangige Kapitalrückführung an die Anleger vor der Kapitalrückführung an den General Partner
- auf Ebene der Muttergesellschaft generelle vorrangige Kapitalrückführung und vorrangige Erfüllung sämtlicher Ausschüttungsansprüche der Fondsgesellschaft vor der Kapitalrückführung und der Erfüllung der Ausschüttungsansprüche des nachrangigen amerikanischen Partners
Die Laufzeit des Fonds soll grundsätzlich bis zum 1. Januar 2014 im Rahmen des Rückkaufs der Anteile der Fondsgesellschaft an der Muttergesellschaft enden. Dieser Rückkauf und damit die tatsächliche Kapitalrückführung können jedoch auch erst zu einem Zeitpunkt vorgenommen werden, was insbesondere davon abhängt, ob die Fondsgesellschaft ihre sämtlichen für den Rückkauf notwendigen Ausschüttungen erhalten hat, die sie wiederum nur erhalten kann, wenn auf Ebene der Muttergesellschaft die benötigte Liquidität vorhanden ist. Der einzelne Anleger kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft, die eine grundsätzliche Laufzeit von 40 Jahren und 6 Monaten hat, nicht kündigen.
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Thema: Immobilien USA | Kommentare (0) | Autor: admin
