Dienstag, 25. November 2008 18:28
Seit 1999 gestaltet die US Treuhand alle Fonds nach dem Konzept
„Gemeinsam investieren“, das auf vier Bausteinen beruht und im
Ergebnis zu einer Sicherheitsorientierung der Fonds führt. „Gemeinsam
investieren“ bedeutet dabei, dass Anleger nicht alleine in die
Immobilien investieren, sondern gemeinsam mit starken Partnern.
Hierzu zählen führende amerikanische
Immobilienunternehmen sowie der General Partner der
Fondsgesellschaft, die sich mit hohen Kapitaleinlagen nachrangig an
den Immobilieninvestitionen beteiligen. Sie erzielen auf ihre
Kapitaleinlagen erst dann Liquiditätsausschüttungen, wenn die
Fondsgesellschaften – und damit die Anleger – ihre
Mindestausschüttung erhalten haben. Mit dieser vertraglich
vereinbarten Vorrangstellung partizipieren die Anleger vor allen
anderen Mitgesellschaftern an den erwirtschafteten
Liquiditätsüberschüssen – und reduzieren so ihr Investitionsrisiko.
Die Vorzüge dieses Sicherheitskonzepts wissen bereits zahlreiche
Anleger zu schätzen: Bislang haben sich rund 6.800 private Anleger an
Fonds der US Treuhand beteiligt. Auch das vorliegende
Beteiligungsangebot wurde nach dem bewährten US Treuhand
Konzept „Gemeinsam investieren“ erstellt. Darüber hinaus weist der
vorliegende Fonds weitere ungewöhnliche Sicherheitselemente auf.
So haben sich namhafte amerikanische Partner verpflichtet, auf einen
Kapitalrückfluss ihrer Einlagen so lange zu verzichten, bis die
Fondsgesellschaft auf ihre Kapitaleinlage eine jährliche zweistellige
Rendite erwirtschaftet hat. Für Anleger bedeutet dies: Erhalten sie
nicht mindestens eine zweistellige Rendite auf ihre Beteiligung,
verlieren die amerikanischen Partner ihre gesamte Einlage. Immerhin
werden die amerikanischen Partner Einlagen in Höhe von insgesamt
85 Mio. USD erbringen und sich damit zu 50 an der
Immobilieninvestition beteiligen.
2. Marktsituation und Fonds
Der US-Wohnimmobilienmarkt hat einen Bestand von rund 130 Mio.
Wohneinheiten (Häuser, Apartments, Eigentumswohnungen etc.).
Zwischen den 60er und 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts lag die
Wohneigentumsquote in den USA bei zwischen 62% und 66% und ist im
Zuge der massiven Leitzinssenkungen der amerikanischen Notenbank
zu Beginn dieses Jahrzehnts auf zuletzt rund 69% angestiegen. Im
Vergleich mit Deutschland (Wohneigentumsquote 43%) liegt die
Wohneigentumsquote in den USA damit deutlich höher.
Der amerikanische Partner (und Vorgängerunternehmen) haben seit
dem Jahr 2005 in mehreren Schritten insgesamt fünf Grundstücke mit
einer Fläche von rund 38.500 Quadratmeter zum Zwecke der
Bebauung mit Wohn- und Einzelhandelsimmobilien erworben. Die
Erwerbskosten dieser Grundstücke betrugen mehr als 147,6 Mio. USD.
Weitere Kosten für Erschließungsmaßnahmen, Planungen etc. der
Grundstücke haben bisher rund 16,5 Mio. USD betragen. Insgesamt sind
somit Kosten in Höhe von mehr als 164,1 Mio. USD angefallen.
Bei dem Immobilienobjekt handelt es sich um insgesamt fünf
aneinander grenzende Grundstücke in Weehawken, Hudson County,
New Jersey. Die Grundstücke befinden sich unmittelbar am Ufer des
Hudson Rivers mit unverbaubarem Blick auf Manhattan. Das nördliche
Grundstück grenzt an die Anlegestelle einer Fähre an, die Weehawken
und die umliegende Region auf dem Wasserweg mit Manhattan
verbindet. Die Transferzeit nach Manhattan (39ste Straße) beträgt ca. 7
Minuten. Es ist geplant, dass die Muttergesellschaft die Bebauung der
Grundstücke mit Wohnimmobilien vornimmt und die errichteten
Eigentumswohnungen, Penthäuser und Stadthäuser sodann veräußert.
Die vertraglichen Vereinbarungen sehen die Möglichkeit vor, insgesamt
bis zu 710 solcher Wohneinheiten im oberen Preissegment auf den
erworbenen Grundstücken zu errichten. Ein Spa-Bereich mit Pool und
Fitness-Center sowie Tiefgaragenplätze, Einzelhandelsflächen u.ä.
sollen das Angebot abrunden. Insbesondere sollen durch diese
Wohneinheiten solche Interessenten angesprochen werden, denen
Eigentumswohnungen in Manhattan zu teuer sind bzw. die bewusst
nicht in den sehr belebten Häuserschluchten dieses Stadtteils wohnen
wollen.
3. Ausschüttung und Darstellung der Absicherung
Mit dem Sicherheitskonzept des UST XXI wird eine hohe
Ausschüttungssicherheit für den Anleger erreicht. Aufgrund der
Vorrangstellung erhält der Anleger bereits dann eine
Gesamtausschüttung in Höhe von ca. 174,8%, wenn der Gewinn der
Projektentwicklung innerhalb von 5 Jahren nur insgesamt 7,7% beträgt.
Selbst wenn die Projektentwicklung weder einen Gewinn noch einen
Verlust erwirtschaftet, führt das Sicherheitskonzept zu einem Ergebnis für
den Anleger in Höhe von durchschnittlich 11,8% pro Jahr und damit zu
einem Gesamtrückfluss in Höhe von 164% bezogen auf seine
Kapitaleinlage (ohne Agio).
3.1 Fall A Anleger und amerikanischer Partner erzielen gleich hohe
Ausschüttungen
Der Fall A soll das wirtschaftliche Ergebnis der Projektentwicklung (die
von der Muttergesellschaft betrieben wird) abbilden, bei dem der
amerikanische Partner und die Anleger der Fondsgesellschaft
prozentual gleich hohe Ausschüttungen auf ihre Einlagen (in Bezug auf
die Anleger in die Fondsgesellschaft bzw. in Bezug auf den
amerikanischen Partner in die Muttergesellschaft) erzielen.
Damit – unter den oben genannten Annahmen – der amerikanische
Partner und die Anleger eine Gesamtausschüttung in Höhe von jeweils
rund 174,8% auf ihre jeweilige Einlage erzielen, muss vereinfacht
ausgedrückt, die Projektentwicklung einen ausschüttungsfähigen
Gewinn in Höhe von ca. 162 Mio. USD erwirtschaften und ausschütten.
Erzielt die Projektentwicklung einen höheren Gewinn, werden die
oberhalb von 162 Mio. USD liegenden Gewinne ausschließlich an den
amerikanischen Partner ausgeschüttet. Diese vertragliche Regelung ist
die Motivation für den amerikanischen Partner, die Vorrangstellung der
Fondsgesellschaft und damit das Risiko der eigenen Nachrangigkeit zu
akzeptieren. Erzielt die Projektentwicklung niedrigere Gewinne, liegen
die Ausschüttungen an die Anleger immer oberhalb der
Ausschüttungen an den amerikanischen Partner. Der Verkaufsprospekt-
Herausgeber geht davon aus, dass der amerikanische Partner davon
überzeugt ist, dass die Projektentwicklung die vorstehend beschriebene
Gewinnschwelle erreichen bzw. übertreffen wird.
Denn würde der amerikanische Partner nicht von einem Gewinn der
Projektentwicklung in dieser Höhe überzeugt sein, würde es aus seiner
Sicht keinen wirtschaftlichen Sinn machen, der Fondsgesellschaft die
Vorrangigkeit hinsichtlich Kapitalrückführung und Ausschüttungsrendite
einzuräumen. Jedes Ergebnis der Projektentwicklung unterhalb der
zuvor beschriebenen Gewinnschwelle dürfte aus Sicht des
amerikanischen Partners als „Fehlinvestition“ interpretiert werden.
3.2 Fall B Die Projektentwicklung erwirtschaftet weder einen Gewinn
noch einen Verlust
Der Fall B stellt den Fall dar, dass die Projektentwicklung auf Ebene der
Muttergesellschaft weder einen Gewinn, noch einen Verlust
erwirtschaftet. Die Ausschüttungen der Muttergesellschaft an die
Gesellschafter entsprechen in diesem Fall dem Betrag der
ursprünglichen Einlagen der Gesellschafter in die Muttergesellschaft.
Von dem dann in der Muttergesellschaft befindlichen
ausschüttungsfähigen Betrag in Höhe von 170 Mio. USD hat die
Fondsgesellschaft auf Grund der vertraglich vereinbarten
Ausschüttungsregelungen (Vorrangstellung) einen
Ausschüttungsanspruch in Höhe von 159,8 Mio. USD.
Fondsgesellschaft hinsichtlich der Verteilung der Ausschüttungen an die
Anleger und den General Partner der Fondsgesellschaft würden
Anleger eine Gesamtausschüttung in Höhe von ca. 164% bezogen auf
ihre Einlage (ohne Agio) erhalten.
Der Fall B unterstreicht die Sicherheitskonzeption des UST XXI für die
Anleger. Selbst in dem Fall, dass die Projektentwicklung weder einen
Gewinn noch einen Verlust erwirtschaftet, erzielen Anleger Ergebnisse
auf ihre Einlagen. Bezogen auf die unterstellte 5-jährige Laufzeit der
Beteiligung würde dies für die Anleger zu einem durchschnittlichen
Ergebnis in Höhe von 12,8% p.a. (64% durch 5 Jahre) bezogen
auf ihre Einlage (ohne Agio) führen.
3.3 Fall C – Die Projektgesellschaft erwirtschaftet einen Verlust
Der Fall C stellt den Fall dar, dass die Projektentwicklung einen Verlust in
Höhe von 43,3% erwirtschaftet. Die Ausschüttungen der
Muttergesellschaft betragen in diesem Fall ca. 96,4 Mio. USD und liegen
um rund 73,6 Mio. USD unterhalb der ursprünglichen Einlagen der
Gesellschafter in die Muttergesellschaft. Auf Grund der vertraglich
vereinbarten Ausschüttungsregelungen (Vorrangstellung) hat die
Fondsgesellschaft Anspruch auf einen in der Muttergesellschaft (nach
Verkauf der Immobilie) vorhandenen Betrag in Höhe von 90,6 Mio. USD.
Höhe von insgesamt 87,8 Mio. USD verlieren. Der in diesem Fall in der
Fondsgesellschaft verfügbare Betrag in Höhe von 90,6 Mio. USD reicht
aus, um an die Anleger eine Ausschüttung in Höhe von 100% bezogen
auf ihre Einlage (ohne Berücksichtigung des Agios) zu leisten. Obwohl
die Projektentwicklung in Bezug auf das Eigenkapital einen Verlust in
Höhe von 43,3% erwirtschaftet hätte, würden Anleger keinen Verlust
erleiden. Selbst die angefallenen Fondsnebenkosten würden in einem
solchen Fall nicht zu einem Verlust für die Anleger führen.